Pflegeunternehmen aus NRW haben sich zusammengeschlossen und mit einem Brandbrief an die Landes- und Bundespolitik gewandt.
Viele privat geführte ambulante Pflegedienste fühlen sich an den Rand ihrer Existenz gedrängt. „Pflege am Limit“ heißt die Kampagne, zu der sich Unternehmen zusammengeschlossen und mit einem Brandbrief an die Landes- und Bundespolitik gewandt haben (care konkret 17/2024, Seite 11). Zu hoch sind aus ihrer Sicht die finanziellen Belastungen. Die Refinanzierung sei keineswegs auskömmlich – obwohl von der Politik versprochen. Hinzu kommt, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften per Gesetz finanziell deutlich schlechter gestellt sind als vollstationäre Unterbringungen. „Pflegeunternehmen stehen finanziell vor der Pleite – die meisten werden es nicht mehr bis zum Ende dieser Legislaturperiode schaffen“, heißt es in dem Brandbrief der auch an Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) Ende April verschickt wurde. Der Brandbrief wurde von 13 Verantwortlichen Unternehmer:innen der ambulanten Pflege vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Zugleich wurde dem Schreiben ein Forderungskatalog beigelegt. Eine der zentralen Forderungen betrifft die Anhebung der Deckelbeträge aller Pflegegrade um mindestens 40 Prozent. Diese Maßnahme ist notwendig, um sicherzustellen, dass Pflegedienste ihre Patient:innen weiterhin adäquat versorgen können. Die derzeitige Begrenzung führt dazu, dass Pflegedienste aufgrund erreichter Kostenobergrenzen weniger Leistungen erbringen, was letztendlich die Belastung der Pflegebedürftigen erhöht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gleichstellung beim Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Ambulant betreute Wohngemeinschaften werden finanziell schlechter gestellt als vollstationäre Einrichtungen, was zu einer klaren Benachteiligung führt. Die Dienste fordern daher eine Angleichung der Leistungszuschläge für diese Wohnformen (siehe auch care konkret 18/2024 Seite 9). Des Weiteren wird eine deutliche Anhebung der Investitionskostenpauschale gefordert. „Sie ist seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben worden und liegt noch immer bei 2,15 Euro pro Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Ein realistischer Betrag liegt dagegen bei mindestens 6,45 Euro und muss künftig dynamisch ansteigende Kosten und Inflation angepasst werden“, so das Bündnis. Ein weiterer Aspekt betrifft die Reform der Ausbildungsumlage, bei der eine finanzielle Benachteiligung der ambulanten Pflegedienste bestehe. „Um dies gerechter zu gestalten, sollten sich alle, die von ausgebildeten Pflegekräften profitieren, an den Kosten der Ausbildung beteiligen. Hier sind vor allem Personaldienstleister in die Pflicht zu nehmen“, schlägt das Bündnis vor. Zudem wird die Zahlungsmoral der Kassen und Sozialhilfeträger kritisiert, da diese oft ihre gesetzlichen Zahlungsfristen nicht einhalten. Dies führt zu erheblichen finanziellen Problemen für Pflegedienste und gefährdet letztendlich die Versorgung der Patient:innen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Deckelung der Personaldienstleister und die Gleichstellung von Tariflöhnen in der Pflege. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Pflegekräfte angemessen entlohnt werden und keine prekären Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Schließlich wird gefordert, sämtliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) angemessen zu vergüten. Derzeit können nur die höchstwertigen Leistungen abgerechnet werden, während weitere Leistungen de facto unbezahlt bleiben.
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