erschienen in care konkret am 10. Mai 2024

Pflege­un­ter­nehmen aus NRW haben sich zusam­men­ge­schlossen und mit einem Brand­brief an die Landes- und Bundes­po­litik gewandt.

Viele privat geführte ambulante Pflege­dienste fühlen sich an den Rand ihrer Existenz gedrängt. „Pflege am Limit“ heißt die Kampagne, zu der sich Unter­nehmen zusam­men­ge­schlossen und mit einem Brand­brief an die Landes- und Bundes­po­litik gewandt haben (care konkret 17/2024, Seite 11). Zu hoch sind aus ihrer Sicht die finan­zi­ellen Belas­tungen. Die Refinan­zierung sei keineswegs auskömmlich – obwohl von der Politik versprochen. Hinzu kommt, dass ambulant betreute Wohnge­mein­schaften per Gesetz finan­ziell deutlich schlechter gestellt sind als vollsta­tionäre Unter­brin­gungen. „Pflege­un­ter­nehmen stehen finan­ziell vor der Pleite – die meisten werden es nicht mehr bis zum Ende dieser Legis­la­tur­pe­riode schaffen“, heißt es in dem Brand­brief der auch an Bundes­kanzler Olaf Scholz und Bundes­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lauterbach (beide SPD) Ende April verschickt wurde. Der Brand­brief wurde von 13 Verant­wort­lichen Unternehmer:innen der ambulanten Pflege vorwiegend aus Nordrhein-Westfalen unter­zeichnet. Zugleich wurde dem Schreiben ein Forde­rungs­ka­talog beigelegt. Eine der zentralen Forde­rungen betrifft die Anhebung der Deckel­be­träge aller Pflege­grade um mindestens 40 Prozent. Diese Maßnahme ist notwendig, um sicher­zu­stellen, dass Pflege­dienste ihre Patient:innen weiterhin adäquat versorgen können. Die derzeitige Begrenzung führt dazu, dass Pflege­dienste aufgrund erreichter Kosten­ober­grenzen weniger Leistungen erbringen, was letzt­endlich die Belastung der Pflege­be­dürf­tigen erhöht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gleich­stellung beim Pflegeunterstützungs- und Entlas­tungs­gesetz (PUEG). Ambulant betreute Wohnge­mein­schaften werden finan­ziell schlechter gestellt als vollsta­tionäre Einrich­tungen, was zu einer klaren Benach­tei­ligung führt. Die Dienste fordern daher eine Anglei­chung der Leistungs­zu­schläge für diese Wohnformen (siehe auch care konkret 18/2024 Seite 9). Des Weiteren wird eine deutliche Anhebung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten­pau­schale gefordert. „Sie ist seit mehr als 20 Jahren nicht angehoben worden und liegt noch immer bei 2,15 Euro pro Pflege­stunde für Leistungen nach dem SGB XI. Ein realis­ti­scher Betrag liegt dagegen bei mindestens 6,45 Euro und muss künftig dynamisch anstei­gende Kosten und Inflation angepasst werden“, so das Bündnis. Ein weiterer Aspekt betrifft die Reform der Ausbil­dungs­umlage, bei der eine finan­zielle Benach­tei­ligung der ambulanten Pflege­dienste bestehe. „Um dies gerechter zu gestalten, sollten sich alle, die von ausge­bil­deten Pflege­kräften profi­tieren, an den Kosten der Ausbildung betei­ligen. Hier sind vor allem Perso­nal­dienst­leister in die Pflicht zu nehmen“, schlägt das Bündnis vor. Zudem wird die Zahlungs­moral der Kassen und Sozial­hil­fe­träger kriti­siert, da diese oft ihre gesetz­lichen Zahlungs­fristen nicht einhalten. Dies führt zu erheb­lichen finan­zi­ellen Problemen für Pflege­dienste und gefährdet letzt­endlich die Versorgung der Patient:innen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Deckelung der Perso­nal­dienst­leister und die Gleich­stellung von Tarif­löhnen in der Pflege. Diese Maßnahmen sollen sicher­stellen, dass Pflege­kräfte angemessen entlohnt werden und keine prekären Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse entstehen. Schließlich wird gefordert, sämtliche Leistungen nach dem Sozial­ge­setzbuch V (SGB V) angemessen zu vergüten. Derzeit können nur die höchst­wer­tigen Leistungen abgerechnet werden, während weitere Leistungen de facto unbezahlt bleiben.