Die Pflege­reform begünstigt ausschließlich vollsta­tionäre Unter­bringung,
denn die Zuschüsse der Pflege­kasse zum Eigen­anteil steigen deutlich.

Wuppertal, 21.6.2023. Ab 1. Januar 2024 gibt es mehr Geld: Die Zuschüsse von der Pflege­kasse zum Eigen­anteil der Pflege­be­dürf­tigen steigen. Und zwar deutlich, denn gab es bislang fünf Prozent im ersten Jahr, werden es künftig schon 15 Prozent sein. Alle weiteren Staffe­lungen steigen jeweils um fünf Prozent, was bis zum Ablauf von zwei Jahren 30 Prozent, bis zum Ablauf von drei Jahren 50 Prozent und darüber hinaus 75 Prozent ausmachen wird. Der Haken: Dies gilt nur für die vollsta­tionäre Pflege. Alter­native Wohnformen – wie beispiels­weise durch private Anbieter ambulant betreute Wohnge­mein­schaften – sind im neuen Pflegeunterstützungs- und ‑entlas­tungs­gesetz (PUEG) nicht berück­sichtigt – und damit klar benach­teiligt.

Eine Anfrage beim Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit, ob eine Nachbes­serung vorge­sehen sei, blieb unbeant­wortet. „Damit entscheidet noch stärker als bisher die finan­zielle Situation anstatt des Wunsches der Pflege­be­dürf­tigen bezüglich ihrer Unter­bringung“, sagt Michael Wessel, Inhaber Pflege Wessel in Wuppertal. Der Ambulante Pflege­dienst betreut Wohnge­mein­schaften für Demenz­kranke – eine Wohnform, die viele Betroffene und Angehörige einer vollsta­tio­nären Unter­bringung vorziehen. Das sieht Christoph Hansmann, Geschäfts­führer der AmbuCare Holding GmbH mit Sitz in Köln, ähnlich und ergänzt: „Auch viele Pflege­kräfte bevor­zugen die Wohnge­mein­schaften als Arbeits­platz. Bewohner und Mitar­beiter wachsen dort zusammen. Es ist nicht nachvoll­ziehbar, dass diese Wohnform nun klar benach­teiligt werden soll.“

Zudem gelte der Grundsatz „ambulant vor stationär“, der ebenfalls ad absurdum geführt werde, wenn „mit zweierlei Maß bei der finan­zi­ellen Unter­stützung gemessen wird“, sagt Wessel. Denn privat geführte Unter­nehmen haben seit Inkraft­treten der Tarif­pflicht für Pflege­kräfte am 1. Januar 2023 ihre Pauschalen erhöht: Unter­bringung, Pflege und Betreuung in Wohnge­mein­schaften werden teurer. „Mit der Erhöhung der finan­zi­ellen Unter­stützung zur vollsta­tio­nären Pflege wird es für viele eine Entscheidung aus Kosten­gründen“, prognos­ti­ziert Wessel. „Und fast alle Bewohner von Pflege-Wohngemeinschaften werden zu Sozial­fällen.“

In Kombi­nation mit der Tarif­pflicht werden viele der bundesweit etwa 4.000 ambulant betreuten Wohnge­mein­schaften vor dem Aus stehen (Quelle: Landes­ar­beits­ge­mein­schaft ambulant betreute Wohnge­mein­schaften in Baden-Württemberg e.V.“, LABEWO). „Die Politik muss schleu­nigst handeln, weil alte Menschen in diesem Land leider keine Lobby haben.“

Über Pflege Wessel

Seit 27 Jahren haben Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen oberste Priorität, sind Mission und Expertise des mehr als 200 Mitar­beiter starken Unter­nehmens.

Der Pflege­dienst Wessel mit Standort in Wuppertal bietet zudem sechs Pflege-Wohngemeinschaften für Personen mit Demenz-Erkrankungen in Wuppertal und sechs Wohnge­mein­schaften für Menschen mit schwerer mehrfacher Behin­derung in Wuppertal, Haan, Wermels­kirchen und Dülmen (Intra­vitam Wessel). Ein ambulanter Fahrdienst sowie 24-Stunden-Assistenzen gehören ebenfalls zum Angebot.

Die Aufgabe: Menschen in ihrer spezi­fi­schen Lebens­situation ein liebe­volles und behütetes Zuhause zu geben oder sie in ihrem eigenen Zuhause bestmöglich zu pflegen, zu betreuen und zu unter­stützen. Das in Erwei­terung befind­liche Betreu­ungs­konzept umfasst derzeit sowohl Pflege- und betreute Wohnge­mein­schaften als auch Service-Wohneinheiten – als Brücke zwischen dem eigenen häuslichen Umfeld und statio­nären Einrich­tungen.

www.pflege-wessel.de