Die Pflegereform begünstigt ausschließlich vollstationäre Unterbringung,
denn die Zuschüsse der Pflegekasse zum Eigenanteil steigen deutlich.
Wuppertal, 21.6.2023. Ab 1. Januar 2024 gibt es mehr Geld: Die Zuschüsse von der Pflegekasse zum Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigen. Und zwar deutlich, denn gab es bislang fünf Prozent im ersten Jahr, werden es künftig schon 15 Prozent sein. Alle weiteren Staffelungen steigen jeweils um fünf Prozent, was bis zum Ablauf von zwei Jahren 30 Prozent, bis zum Ablauf von drei Jahren 50 Prozent und darüber hinaus 75 Prozent ausmachen wird. Der Haken: Dies gilt nur für die vollstationäre Pflege. Alternative Wohnformen – wie beispielsweise durch private Anbieter ambulant betreute Wohngemeinschaften – sind im neuen Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) nicht berücksichtigt – und damit klar benachteiligt.
Eine Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit, ob eine Nachbesserung vorgesehen sei, blieb unbeantwortet. „Damit entscheidet noch stärker als bisher die finanzielle Situation anstatt des Wunsches der Pflegebedürftigen bezüglich ihrer Unterbringung“, sagt Michael Wessel, Inhaber Pflege Wessel in Wuppertal. Der Ambulante Pflegedienst betreut Wohngemeinschaften für Demenzkranke – eine Wohnform, die viele Betroffene und Angehörige einer vollstationären Unterbringung vorziehen. Das sieht Christoph Hansmann, Geschäftsführer der AmbuCare Holding GmbH mit Sitz in Köln, ähnlich und ergänzt: „Auch viele Pflegekräfte bevorzugen die Wohngemeinschaften als Arbeitsplatz. Bewohner und Mitarbeiter wachsen dort zusammen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Wohnform nun klar benachteiligt werden soll.“
Zudem gelte der Grundsatz „ambulant vor stationär“, der ebenfalls ad absurdum geführt werde, wenn „mit zweierlei Maß bei der finanziellen Unterstützung gemessen wird“, sagt Wessel. Denn privat geführte Unternehmen haben seit Inkrafttreten der Tarifpflicht für Pflegekräfte am 1. Januar 2023 ihre Pauschalen erhöht: Unterbringung, Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften werden teurer. „Mit der Erhöhung der finanziellen Unterstützung zur vollstationären Pflege wird es für viele eine Entscheidung aus Kostengründen“, prognostiziert Wessel. „Und fast alle Bewohner von Pflege-Wohngemeinschaften werden zu Sozialfällen.“
In Kombination mit der Tarifpflicht werden viele der bundesweit etwa 4.000 ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor dem Aus stehen (Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg e.V.“, LABEWO). „Die Politik muss schleunigst handeln, weil alte Menschen in diesem Land leider keine Lobby haben.“
Über Pflege Wessel
Seit 27 Jahren haben Versorgung, Pflege und Betreuung von Menschen oberste Priorität, sind Mission und Expertise des mehr als 200 Mitarbeiter starken Unternehmens.
Der Pflegedienst Wessel mit Standort in Wuppertal bietet zudem sechs Pflege-Wohngemeinschaften für Personen mit Demenz-Erkrankungen in Wuppertal und sechs Wohngemeinschaften für Menschen mit schwerer mehrfacher Behinderung in Wuppertal, Haan, Wermelskirchen und Dülmen (Intravitam Wessel). Ein ambulanter Fahrdienst sowie 24-Stunden-Assistenzen gehören ebenfalls zum Angebot.
Die Aufgabe: Menschen in ihrer spezifischen Lebenssituation ein liebevolles und behütetes Zuhause zu geben oder sie in ihrem eigenen Zuhause bestmöglich zu pflegen, zu betreuen und zu unterstützen. Das in Erweiterung befindliche Betreuungskonzept umfasst derzeit sowohl Pflege- und betreute Wohngemeinschaften als auch Service-Wohneinheiten – als Brücke zwischen dem eigenen häuslichen Umfeld und stationären Einrichtungen.
Neueste Kommentare